PayByPhone Deutschland GmbH

Joint Data Controller Vereinbarung

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Mit den untenstehenden Parkraumanbietern liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten in gemeinsamer Verantwortung gemäß Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor.
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Weißenfels
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Witzenhausen
Wolfratshausen
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Inhalt der Betroffeneninformation zur gemeinsamen Verantwortlichkeit

Hiermit wird den Betroffenen gemäß Art. 26 Abs. 2 S. 2 DSGVO die relevanten Informationen zur Verfügung gestellt.

Verarbeitung von personenbezogenen Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit

Der Partner, in deren Gebiet Sie parken, und PayByPhone Deutschland GmbH, Allee am Röthelheimpark 15, 91052 Erlangen, (zusammen „Verantwortliche“) sind im Rahmen eines Systems zur mobilen Parkraumbewirtschaftung, dass Sie zur Durchführung von Handyparken in dem bewirtschafteten Parkraum nutzen können, gemeinsam für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich. Hingegen ist der Partner alleine verantwortlich für die Ahndung etwaiger Parkverstöße. Die PayByPhone Deutschland GmbH wiederum ist alleine verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Registrierung und generellen Nutzung der Services von PayByPhone Deutschland, d. h. der Nutzung, die sich nicht auf einen konkreten Parkvorgang bezieht.

Welche personenbezogenen Daten werden in gemeinsamer Verantwortung verarbeitet?

Es werden folgende personenbezogenen Daten in gemeinsamer Verantwortung verarbeitet:

  • Amtliches Kfz-Kennzeichen,
  • Startzeit des Parkvorgangs (Tag und Uhrzeit),
  • Dauer des Parkvorgangs,
  • Parkzone,
  • Gebührenbetrag für den Parkvorgang,
  • Stammdaten, soweit für die Abrechnung des konkreten Parkvorgangs gegenüber dem Endnutzer erforderlich.

Was wurde zur gemeinsamen Verantwortlichkeit vereinbart?

Die Verantwortlichen haben untereinander vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten (Artikel 13 und 14 DSGVO) und der Betroffenenrechte (Artikel 15 – 23 DSGVO).

Nach der Vereinbarung ist die PayByPhone Deutschland GmbH für die Informationspflichten und Betroffenenrechte zuständig.

Bei der Erfüllung ihrer Pflichten arbeiten die Verantwortlichen nach der geschlossenen Vereinbarung eng zusammen und unterstützen sich gegenseitig. Sie stellen sich insbesondere untereinander die notwendigen Informationen zur Verfügung, um Informationspflichten und Betroffenenrechte ordnungsgemäß erfüllen zu können.

Wie können die Datenschutzrechte ausgeübt werden?

Ihr Ansprechpartner zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte ist

PayByPhone Deutschland GmbH
- Datenschutzbeauftragter -
Allee am Röthelheimpark 15
91052 Erlangen
E-Mail: dpo-germany@paybyphone.com

Ihnen steht es frei, die Betroffenenrechte auch gegenüber dem anderen Verantwortlichen, d. h. dem Partner, in deren Gebiet sie parken, geltend zu machen.